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Gastgeber Newsletter
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August 2026
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Aktuelle Informationen für unsere Gastgeber
In unserem aktuellen Gastgeber-Newsletter möchten wir Sie über einige Neuerungen und wichtige Themen rund um die Vermietung Ihrer Ferienunterkunft informieren. Neben gesetzlichen Änderungen gibt es auch Neuigkeiten zu unseren Abläufen, der Freischaltung für 2027 sowie zu neuen Möglichkeiten, Ihre Unterkunft zusätzlich zu bewerben.
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Ihre Ferienunterkunft auf unseren Social-Media-Kanälen
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Marketing
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Wir möchten die Vermarktung unserer Ferienunterkünfte über Social Media weiter ausbauen und dabei noch stärker auf die schönen Unterkünfte in unserer Region aufmerksam machen.
Dafür möchten wir künftig gerne auch die vorhandenen Fotos Ihrer Ferienwohnung oder Ihres Ferienhauses für unsere Social-Media-Beiträge verwenden. So können wir potenziellen Gästen einen authentischen Eindruck Ihrer Unterkunft vermitteln und gleichzeitig Ihre Unterkunft zusätzlich bewerben.
Voraussetzung für die Verwendung der Fotos ist, dass die entsprechenden Nutzungs- bzw. Bildrechte für die Veröffentlichung vorliegen und diese – wie im Abschnitt „Bilder und Bildrechte“ beschrieben – vollständig im WebClient hinterlegt sind.
Wenn Sie uns die Nutzung Ihrer Bilder für unsere Social-Media-Kanäle gestatten möchten, senden Sie uns bitte eine kurze Bestätigung per E-Mail an:
vermieterbetreuung@flensburger-foerde.de
Wir freuen uns, wenn Sie uns die Möglichkeit geben, Ihre Unterkunft auf diesem zusätzlichen Weg noch sichtbarer zu machen!
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Bilder, Bildrechte und Bildbeschreibungen
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Rechtliches & wichtige Neuerungen
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Bitte achten Sie bei der Pflege Ihrer Unterkunft darauf, dass im WebClient für jedes Bild die erforderlichen Angaben vollständig hinterlegt sind. Dazu gehören insbesondere die Bildrechte bzw. Rechteinhaber, ein aussagekräftiger Bildname sowie eine Bildbeschreibung.
Die Bildbeschreibung kann teilweise automatisch erstellt werden. Bitte prüfen und korrigieren Sie die automatisch erstellten Beschreibungen unbedingt vor der Veröffentlichung, damit sie das Bild korrekt und vollständig wiedergeben.
Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass Sie für jedes verwendete Bild über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen und diese im System korrekt hinterlegt sind.
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Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
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Rechtliches & wichtige Neuerungen
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Die neuen Transparenzanforderungen betreffen nicht nur KI-generierte Bilder und Videos, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch KI-generierte Texte. Wenn Inhalte vollständig oder maßgeblich mit KI erstellt werden und eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich ist, müssen diese als KI-generiert erkennbar gemacht werden.
Bitte achten Sie daher bei der Erstellung und Veröffentlichung von Texten, Bildern und Videos mit Unterstützung von KI auf die entsprechenden Kennzeichnungspflichten. Die Vorgaben werden künftig eine immer größere Rolle spielen – insbesondere bei Inhalten, die für Gäste bestimmt sind.
Feratel hat hierfür im WebClient bereits eine entsprechende Funktion eingerichtet. Bei Bildern und Videos finden Sie ein Kontrollkästchen „Bild wurde mit KI erstellt“. Bitte setzen Sie dieses Häkchen, wenn das jeweilige Bild entsprechend mit KI erstellt oder bearbeitet wurde.
Wichtig: Eine reine Rechtschreibkorrektur oder geringfügige Unterstützung durch ein KI-System macht einen Text nicht automatisch zu einem kennzeichnungspflichtigen KI-Inhalt.
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Provisionsabrechnungen – künftig zusätzlich als E-Rechnung
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Rechtliches & wichtige Neuerungen
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Die Abrechnung unserer Vermittlungsprovisionen erhalten Sie wie bisher per E-Mail als PDF-Datei. Zusätzlich wird der E-Mail künftig die E-Rechnung im entsprechenden strukturierten Format beigefügt.
Die Umstellung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Die Pflicht gilt grundsätzlich seit dem 01.01.2025, wobei für die Ausstellung noch Übergangsregelungen bestehen.
Für Sie ändert sich am bisherigen Ablauf zunächst nur, dass Sie neben der gewohnten PDF-Rechnung zusätzlich die E-Rechnung erhalten.
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Preisabfrage und Freischaltung für 2027
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Information
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Unsere Preisabfrage für das Jahr 2027 haben wir bereits an Sie versendet und erfreulicherweise schon zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Vielen Dank dafür!
Feratel empfiehlt, Unterkünfte bereits 450 Tage im Voraus freizuschalten. Dadurch können Gäste frühzeitig für 2027 buchen – insbesondere beliebte Reisezeiträume können so bereits jetzt angeboten werden.
Sollten Sie Ihre Preise und Verfügbarkeiten für 2027 noch nicht gemeldet haben, senden Sie uns die Unterlagen bitte zeitnah zurück.
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Neue Regelungen für Kurzzeitvermietungen – STRVO
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Rechtliches & wichtige Neuerungen
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Seit dem 20.05.2026 gilt die EU-Verordnung über die Datenerhebung und den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen. Ziel ist es, mehr Transparenz über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften zu schaffen und den digitalen Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden zu ermöglichen.
Für unsere Gastgeber in Flensburg, Harrislee und Langballig besteht derzeit keine entsprechende Registrierungspflicht, sofern für die jeweilige Kommune kein entsprechendes Registrierungsverfahren eingeführt wurde. Sobald sich für unsere Region Änderungen ergeben und eine Registrierungsnummer erforderlich wird, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig.
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Tipps & Tricks
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Tipps zur Darstellung Ihrer Ferienunterkunft
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Eine ansprechende und aktuelle Darstellung Ihrer Ferienunterkunft ist ein wichtiger Faktor für interessierte Gäste und kann dazu beitragen, mehr Buchungen zu generieren.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihre Unterkunft auf unserer Homepage und den angebundenen Online-Portalen bestmöglich zu präsentieren. In unserem Vermieterbereich finden Sie daher einen Leitfaden mit praktischen Tipps zur Darstellung Ihrer Ferienunterkunft im Internet sowie weitere hilfreiche Anleitungen.
Schauen Sie gerne einmal vorbei und nutzen Sie die Hinweise, um Ihre Unterkunft für potenzielle Gäste noch attraktiver darzustellen.
Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen und Ihr Feedback entgegen!
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